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AiP - Absolventen in der Praxis
Nach bestandenem Diplom in den Fachrichtungen Architektur, Innen- und Landschaftsarchitektur ist nach dem Bayerischen Architektengesetz eine praktische Tätigkeit in der entsprechenden Fachrichtung von mindestens drei Jahren erforderlich um anschließend – nach förmlicher Aufnahme und Eintragung in die Architektenliste – die Berufsbezeichnung Architekt/ in, Innenarchitekt/in oder Landschaftsarchitekt/in führen zu dürfen.
Der bdla Bayern hat im Auftrag der Bayerischen Architektenkammer einen Leitfaden (Stand: 30.09.2002) für die Fachrichtung Landschaftsarchitektur erarbeitet, der die Tätigkeitsfelder von Landschaftsarchitekten umfassend beschreibt. Hierbei ist insbesondere bei den Punkten Landschaftsplan, Grünordnungsplan und UVS auf die seitdem mehrfach geänderten gesetzlichen Vorgaben (BauGB, UVPG) Rücksicht zu nehmen.
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