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Landschaftsarchitekten heute
Verantwortung Landschaftsarchitekten haben sich verpflichtet, in Verantwortung für Mensch, Natur und Umwelt zu handeln. Ihr Ziel ist es, nachhaltige und regional angepasste Nutzungs- und Entwicklungskonzepte mit realisierbaren Planungs- und Gestaltungsvorschlägen zu erstellen und so die Grundlage für zukunftsorientiertes Handeln zu ermöglichen. Kompetenz Freischaffende Landschaftsarchitekten erbringen privatwirtschaftlich Beratungs- und Planungsleistungen. Dabei bestimmt nicht Preis bzw. Honorar das Ergebnis, sondern Verantwortung gegenüber dem Auftraggeber und der Öffentlichkeit verbunden mit persönlicher Leistungsbereitschaft und hohen Qualitätsstandards. Qualität und Preis Landschaftsarchitekten erbringen eine schöpferische Ideenleistung und stehen damit im Wettbewerb. Leistungen von Landschaftsarchitekten auf Basis der bundesweit gültigen Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) eignen sich daher nicht für eine vergleichende Preisausschreibung. Wie alle Architekten verstehen sich die Landschaftsarchitekten als Treuhänder ihrer Auftraggeber und können daher nicht gleichzeitig im Baugewerbe tätig sein.
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© bdla Landesgruppe Bayern / www.bayern.bdla.de / aktualisiert am 09. Juni 2006 |
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