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bdla-Fachgespräch zum neuen BNatschG , 24. Februar 2010

Neues Naturschutzrecht für Bayern ?

Das neue BNatschG und seine Auswirkungen auf das Bayerische Naturschutzgesetz

 

 

Termin: 24. Februar 2010, 14.00 – 17.00 Uhr

Ort: Technisches Rathaus, München, Friedensstraße 40, Raum Nr. 0.415

 

 

Am 01. März 2010 tritt das neue Bundesnaturschutzgesetz mit wesentlichen Neuerungen in Kraft. Wichtige Regelungen des bisher geltenden Landesrechts werden abgelöst. Die Bundesländer bereiten Anpassungen vor, Planer stehen vor vielen offenen Fragen.

 

Der bdla Bayern nimmt dies zum Anlass, in einem Fachgespräch über das neue Bundesnaturschutz-gesetz und notwendige bzw. zu erwartende Anpassungen im Bayerischen Naturschutzrecht zu informieren.

 

Referentin:

 

  • Margit Egner, Regierungsdirektorin
    Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit, Referat Naturschutzrecht

    „Das neue Bundesnaturschutzgesetz und die Rechtslage in Bayern zum 01.03.2010“

 

 

Vertreter von Fachverwaltungen und Verbänden werden um ein Statement und eine kurze fachliche Einschätzung der künftigen Rechtslage und ihre Auswirkungen auf die Praxis gebeten:

 

  • Helmut Haran, Ministerialrat
    Bayerisches Staatsministerium für Landwirtschaft und Forsten, Leiter des Referats Ressourcenschutz

  • Peter Rottner, Landesgeschäftsführer
    Bund Naturschutz in Bayern e.V., Sprecher des AK Recht des BUND, Fachanwalt für Verwaltungsrecht

  • Stefan Graf, Verwaltungsdirektor
    Bayerischer Gemeindetag, Referat X u.a. zuständig für Umweltschutzrecht, Naturschutz und Landschaftsplanung - angefragt -

Der bdla Bayern freut sich auf eine rege Teilnahme und die fachliche Diskussion. Die Teilnahme ist nur mit Voranmeldung möglich.

 

 

 

Anmeldung: bayern@bdla.de

Teilnahmegebühr: bdla-Mitglieder kostenfrei, Gäste 40,00 € (es kann vor Ort in bar gezahlt werden).

 

 

 
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© bdla Landesgruppe Bayern / www.bayern.bdla.de / aktualisiert am 03. September 2010
 

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